Wenn das System versagt – mein Weg durch Ankestyrelsen, Ombudsmanden, Kommune Mariager Fjord und das Gesundheitssystem.
Ein Erfahrungsbericht aus Dänemark
Für mich stellt sich die Frage ob das Gesetz in Dänemark ein Privileg ist , oder ob es für alle gilt !

Diese Darstellungen verdeutlichen wie man sich fühlt – wie ich mich fühle! Machtlos – am Ende – Eine Bearbeitungszeit der Behörden von einem Jahr
alles – Patient Klage, Ankestyrelsen, Prozesskosten Hilfe, Patient Erstattung, Finanzielle Mittel zum wehren habe ich nicht, da mir von der Kommune alles entzogen wurde.
Möglich wäre, bei den normalen Gerichten Eilantrage zu stellen – gegen diese entscheidungen.
Seit über einem Jahr kämpfe ich darum, dass die dänischen Behörden ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Was als einfache Bitte um Hilfe begann, wurde zu einem endlosen Kreislauf aus Ablehnungen, Verzögerungen und Verweisen – und zeigt, wie ein System versagen kann, wenn man es am dringendsten braucht.
1. Die Ausgangslage: Krankheit, Hilfsbedürftigkeit und eine unbewohnbare Wohnung
Ich bin seit Januar 2025 bettlägerig.
Ich wiege 38 kg.
Ich bin nur liegend transportfähig.
Ich brauche Pflege, Hilfsmittel und medizinische Behandlung.
Doch die Kommune verweigert:
– persönliche Hilfe
– Pflege
– Hilfsmittel
– medizinische Unterstützung
– Heizung
– Warmwasser
– Unterstützung bei der Wohnsituation
Seit Januar 2026 ist meine Wohnung faktisch unbewohnbar.
Heizung und Warmwasser funktionieren nicht.
Trotzdem: keine Hilfe.
2. 350 Schreiben, E-Mails und Anträge – ohne Ergebnis
Ich habe:
– über 350 Schreiben an die Kommune geschickt
– 6–7 Klagen bei der Ankestyrelsen eingereicht
– mehrfach um Eilbehandlung gebeten
– alle Unterlagen geliefert
– jede Frist eingehalten
Und trotzdem:
➡️ Keine einzige konkrete Hilfeleistung.
➡️ Keine einzige Maßnahme.
➡️ Keine einzige Lösung.
3. Die Ankestyrelsen: Ablehnungen am Fließband
Die Ankestyrelsen hat meine Eilanträge mehrfach abgelehnt:
– 18. Februar 2026
– 3. März 2026
– 16. März 2026
– 17. März 2026
– 24. März 2026
– 28. Mai 2026
– und erneut am 12. Juni 2026
Jedes Mal mit derselben Begründung:
„Es liegen keine besonderen Umstände vor.“
Dabei lagen ihnen folgende Fakten vor:
– 38 kg Körpergewicht
– Bettlägerigkeit
– fehlende Pflege
– fehlende Hilfsmittel
– unbewohnbare Wohnung
– drohende Wasserabschaltung
– drohende Zwangsversteigerung
– keine medizinische Versorgung
– keine Sozialleistungen
– völlige Hilflosigkeit
Trotzdem schreibt die Ankestyrelsen:
„Wir sehen keine besonderen Umstände.
4. Der zynischste Satz: „Wenden Sie sich an die Kommune.“
Nach 6 Monaten, 350 Schreiben und kompletter Verweigerung der Kommune schreibt die Ankestyrelsen:
„Wenden Sie sich an die Kommune.“
Das ist kein Rat. Das ist ein Systemfehler.
Denn die Kommune ist genau die Stelle, die:
– alles verweigert
– nicht reagiert
– keine Hilfe leistet
– keine Pflege organisiert
– keine Hilfsmittel bewilligt
– keine Heizung repariert
– keine Beratung anbietet
Und trotzdem wird man immer wieder dorthin zurückgeschickt
5. Die Folgen: Zwangsversteigerung – verursacht durch Behördenversagen
Meine Wohnung wird am 18. August 2026 zwangsversteigert.
Warum?
Weil:
– die Kommune keine Hilfe leistet
– die Ankestyrelsen nicht eingreift
– notwendige Unterstützung verweigert wurde
– ich bettlägerig bin und nichts regeln kann
– keine Hilfsmittel, keine Pflege, keine Heizung vorhanden sind
– ich allein gelassen wurde
Die Zwangsversteigerung ist nicht meine Schuld.
Sie ist die direkte Folge eines behördlichen Komplettversagens
6. Der Ombudsmand: „Ich kann nicht helfen.“
Auch der Ombudsmand hat sich zurückgezogen.
Begründung:
– keine relevanten Unterlagen (obwohl alles eingereicht wurde)
– keine Möglichkeit zu helfen
– keine Untersuchung
Damit ist auch dieser Weg blockiert
7. Was bleibt? Deutschland einschalten
Weil Dänemark:
– keine Hilfe leistet
– keine Pflege organisiert
– keine medizinische Versorgung ermöglicht
– keine Hilfsmittel bewilligt
– keine Eilbehandlung zulässt
– keine Verantwortung übernimmt
musste ich Deutschland einschalten.
Und dort:
– habe ich ein Aktenzeichen in Berlin
– habe ich Eingangsbestätigungen aus Flensburg
– habe ich Eingangsbestätigungen vom Hochsauerlandkreis
Deutschland prüft jetzt, weil der Aufenthaltsstaat versagt.
Fazit: Wenn Behörden versagen, bleibt nur der Weg nach außen
Dieser Artikel zeigt:
– wie die Ankestyrelsen arbeitet
– wie sie Eilanträge trotz Lebensgefahr ablehnt
– wie sie Betroffene immer wieder an die Kommune zurückschickt
– wie dadurch existenzielle Schäden entstehen
– wie eine Zwangsversteigerung durch Behördenversagen ausgelöst werden kann
Und er zeigt auch:
➡️ Man darf nicht aufgeben.
➡️ Man muss Wege außerhalb des Systems suchen.
➡️ Man muss dokumentieren, kämpfen, weitergehen
Lese auch den Artikel
Deutsche Botschaft Hilft Nicht
Es gibt noch einen Weg – das Verwaltungsgericht
jedoch bleibt mir dieser Weg auch verspert – Klageeinreichung nur mit Gebuhren möglich – da mir aber bekanntlich die Mittel fehlen ist es aussichtslos. Entscheidungen über Prozeskostenhilfe dauern 8 bis 12 Monate. Antrag ist gestellt.
Ich möchte hier nochmal an meine Spendenaktion erinnern – auf gofoundme
Du kannst mich hier unterstützen
Orginal Schreiben von Ankestyrelsen als Übersetzung
Dein Antrag auf Eilbehandlung
Du hast am 3. Juni 2026 über die lange Bearbeitungszeit in der
Ankestyrelsen geklagt und um Eilbehandlung gebeten.
Du gibst an, dass deine Wohnung seit Januar 2026 faktisch unbewohnbar ist,
weil du außer einem Heizlüfter keinen Zugang zu Heizung und Warmwasser hast
und dir eine angekündigte Wasserabschaltung bevorsteht. Du gibst an, dass
dein Gesundheitszustand kritisch ist, weil du 38 kg wiegst, bettlägerig und
pflegebedürftig bist, auf eine Begleitperson angewiesen bist und deine
Bedürfnisse nach Hilfsmitteln und persönlicher Pflege nicht gedeckt werden.
Du gibst außerdem an, dass du seit November 2025 ausschließlich von einer
Teilrente aus Deutschland und Dänemark lebst und dass deine Wohnung zur
Zwangsversteigerung beim Byretten in Aalborg am 18. August 2026
angesetzt ist.
Wir behandeln deinen Fall nicht als Eilsache.
Grundsätzlich bearbeiten wir die Fälle in der Reihenfolge, in der sie
eingegangen sind. Es liegen keine konkreten Angaben zu besonderen
Umständen vor, die dazu führen würden, deinen Fall vor anderen Fällen zu
behandeln. Wir sind uns deiner Angaben bewusst, aber das ändert unsere
Bewertung nicht. Wir verweisen auf unsere Ablehnungen vom 18. Februar
2026, 3. März 2026, 16. März 2026, 17. März 2026, 24. März 2026 und
28. Mai 2026.
Bemerkung an die Kommune
Wir weisen darauf hin, dass die Kommune Anträge und Fragen zu Hilfeleistungen
im Rahmen aller Möglichkeiten der Sozialgesetzgebung bearbeiten muss.
Das bedeutet, dass die Kommune z. B. deine Angaben zu deinem Bedarf an
persönlicher Pflege, Begleitung und Hilfsmitteln prüfen muss sowie deinen
Bedarf an Unterstützung bei der Einholung von Beratung zu deiner
Wohnsituation. Die Kommune muss außerdem darauf achten, ob Hilfe bei
einer anderen Behörde oder nach einer anderen Gesetzgebung beantragt
werden kann.
Wenn die Kommune eine Hilfeleistung ablehnt, kannst du gegen die
Entscheidung der Kommune Beschwerde einlegen. Die Kommune muss deine
Beschwerde innerhalb von 4 Wochen bearbeiten.
Wie bereits zuvor mitgeteilt, erwarten wir, dass dein Fall innerhalb von
maximal 12 Monaten ab dem Tag entschieden wird, an dem wir deine
Beschwerde erhalten haben.
Wir weisen darauf hin, dass wir zukünftige Anträge auf Eilbehandlung lesen,
aber nicht beantworten werden, sofern sie keine neuen Informationen
enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Claus XXXXX

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